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Die vollständige Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes zum 01.01.1998 hat eine Fülle von Rechtsproblemen mit sich gebracht. Voraussetzung für den Marktzutritt neuer Telekommunikationsanbieter ist der Zugang zur Telekommunikationsinfrastruktur. Ohne eine solche Möglichkeit würden die Betätigungschancen potentieller Konkurrenten der Deutschen Telekom AG vereitelt. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) trifft Regelungen über den Infrastrukturzugang vor allem in den Vorschriften über den Offenen Netzzugang und Zusammenschaltungen (§§ 33 - 42), die Frequenzordnung (§§ 44 - 49) sowie im Kapitel über die Wegerechte (§§ 50 - 58). Die Bedeutung der letztgenannten Materie wird vielfach zu unrecht als Randthema eingeschätzt. Wegerechte sind die notwendige Grundlage zum Aufbau alternativer Telekommunikationsnetze. Sie sind erforderlich, damit neue Anbieter nicht in vollem Umfang auf das Netz der Deutschen Telekom AG angewiesen sind. Eine solche Tatsache würde sich, wie sich bereits in der Praxis durch die Diskussion um die Zusammenschaltungsentgelte gezeigt hat, erschwerend auf den Wettbewerb auf dem Telekommunikationssektor auswirken. In letzter Zeit ist in der Praxis eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen zu den telekommunikationsrechtlichen Wegerechten ergangen. Hinzu kommt eine Fülle von Literatur. Dieses Forum soll einen Überblick über Rechtsprechung und Literatur auf diesem Rechtsgebiet bieten.
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